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Vesteigerungsbedingungen

1. Beteiligte

Versteigerer
Wir versteigern im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer als Kommissionär nach Handelsgesetzbuch.

Einlieferer
Unsere Rechtsbeziehung zu diesen gestaltet sich nach dem mit diesen geschlossenen Verkaufskommissionsvertrag nebst Anlagen. Die Einlieferer bleiben unbenannt; es sei denn, Behörden, Gerichte oder Erwerber machen von ihrem Offenlegungsrecht nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) Gebrauch.

Käufer
Wir sind nach dem KGSG verpflichtet, die Identität der Käufer festzuhalten. Wenn der Käufer für Dritte bietet, muss er seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen und uns die Daten des von ihm Vertretenen zur Verfügung stellen.

 

2. Regeln der Versteigerung

2.1. Die Versteigerung regelt sich nach den nachfolgenden Bedingungen.

2.2. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Käufer diese Versteigerungs-bedingungen an. Von unseren Versteigerungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich.

 

3. Vertragsschluss

3.1. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur unverzüglichen Abnahme der Ware. Bei Vorlage besonderer Gründe können wir den Zuschlag verweigern oder uns vorbehalten. Der Versteigerer ist berechtigt, aus wichtigem Grund Nummern zurückzuziehen

3.2. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis von Käufern spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 1 % pro Monat berechnet.

3.3. Verweigert der Käufer ernsthaft und endgültig die Abnahme der Ware, können wir vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen mit der Maßgabe, dass wir den Gegenstand nochmals versteigern und unseren Schaden in derselben Weise wie bei Zahlungsverzug des Käufers geltend machen können, ohne dass dem Käufer ein Mehrerlös aus der erneuten Versteigerung zusteht.

3.4. Der Versand erfolgt schnellstmöglich nach der Auktion beziehungsweise in Absprache mit dem Käufer und auf seine Kosten. Soll ein Versand in das Ausland erfolgen, ist unter Umständen die Einholung einer Ausfuhrgenehmigung nach dem Kulturgutschutzgesetz erforderlich. Dadurch bedingte Verzögerungen oder eine etwaige Versagung der Ausfuhrgenehmigung gehen nicht zu unseren Lasten und lassen die Verpflichtung des Käufers zur Abnahme der Ware und fristgerechten Zahlung des Kaufpreises unberührt.

3.5. Wir sind nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, alle Bieter zu identifizieren. Als Bieter verpflichten Sie sich, alle notwendigen Identifizierungsunterlagen (Kopie des Ausweises, Handelsregisterauszug, etc.) auf Nachfrage uns zu übermitteln.

 

4. Gebote, Auktion

4.1. Jedes Gebot des Kunden im Rahmen der Auktion stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Dieses ist solange wirksam, bis ein höheres Gebot (Übergebot) abgegeben oder die Auktion ohne Erteilung eines Zuschlages geschlossen wird.

4.2. Die Vorgebote für die Auktion können über die Website www.auktionen.uni-coins.de abgegeben werden, sobald die Auktion online verfügbar ist. Während der Auktion erfolgt das „live bidding“ bis zum finalen virtuellen Zuschlag.

4.3. Für die Abgabe von Geboten wird ein Mein Konto-Zugang benötigt, der auf www.auktionen.uni-coins.de erstellt werden kann. Eine Neuregistrierung oder Passwortänderung ist nach dem Start der Auktion technisch nicht mehr möglich. Da wir für Neuregistrierungen und Aufträge von uns unbekannten Sammlern ein Depot oder eine Referenz benötigen, muss die Neuregistrierung mindestens 48 Stunden vor Auktionsbeginn auf www.auktionen.uni-coins.de abgeschlossen sein. Mit der Registrie-rung erkennen sie an, die „Versteigerungsbedingungen“, die „Datenschutz-erklärung“ und die „F.A.Q.“ zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

4.4. Wir berücksichtigen bestmöglich schriftliche oder fernmündliche Gebote. Schriftliche Gebote können nur bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn berücksichtigt werden. Geht während der Bearbeitung eines schriftlichen Gebots ein gleich lautendes Vorgebot über www.auktionen.uni-coins.de bei uns ein, wird dieses bevorzugt. Bei mehreren gleichhohen schriftlichen Geboten erhält das zuerst eingegangene den Zuschlag.

4.5. Bei schriftlichen Geboten sind wir im Bedarfsfall berechtigt, die Limits um 3 - 5 % zu überschreiten. Gebote, die unter 100 % des Schätzpreises liegen, werden in der Auktion nicht berücksichtigt.

Telefonische Bieter können wir nur berücksichtigen, wenn sie sich spätestens zwei Werktage vor der Auktion bei uns angemeldet haben. Das Bieten über Telefon gilt nur für die Auktionen mit dem Auktionator.

 

5. Gebotsschritte, Auktion

5.1. Die Mindest-Steigerungsstufen betragen:

bis  
50,00 Euro 5,00 Euro
200,00 Euro 10,00 Euro
500,00 Euro 20,00 Euro
1.000,00 Euro 50,00 Euro
2.000,00 Euro 100,00 Euro
5.000,00 Euro 200,00 Euro
10.000,00 Euro 500,00 Euro
20.000,00 Euro 1.000,00 Euro
50.000,00 Euro 2.000,00 Euro
100.000,00 Euro 5.000,00 Euro
200.000,00 Euro 10.000,00 Euro
500.000,00 Euro 20.000,00 Euro
über 500.000,00 Euro 50.000,00 Euro

 

6. Aufgeld und Zahlung

6.1. Der Käufer hat den Zuschlagspreis zu zahlen.

6.2. Das Versteigerungsgut wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Versteigerungsgüter unterliegen der Vollversteuerung oder befinden sich in der vorübergehenden Verwendung; diese sind sodann auf einer Liste im gedruckten Katalog speziell gekennzeichnet. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

6.3. Es wird einheitlich ein Aufgeld von 23 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.

6.4. Bei mehrwertsteuerfreier sowie regelbesteuerter Ware beträgt das Aufgeld 20 % (bei regelbesteuerter Ware zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf Gesamtbetrag und Zuschlag und Aufgeld).

6.5. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf unser nachstehendes Konto zu leisten:

 

SPARKASSE OSNABRÜCK

Wittekindstr. 17, 49076 Osnabrück, Germany

Universum Coins GmbH

IBAN:     DE30 2655 0105 1552 2358 46

BIC:        NOLADE22XXX

 

6.6. Die Zahlung hat in der Währung EURO zu erfolgen. Auslandserwerber sind für die Einhaltung der geltenden Devisen- und Einfuhrbestimmungen allein verantwortlich.

 

7. Umsatzsteuerliche Sonderbehandlungen

7.1. Institutionelle Käufer (eingetragene Münzhändler) mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID), die in einem EU-Mitgliedsstaat eingetragen ist, können sich die Umsatzsteuer erstatten lassen, sofern sie uns die dafür gesetzlich erforderlichen Dokumente vorlegen. Diese bestehen aus der UST-ID und der Eingangsbestätigung auf dem Territorium des EU-Mitgliedsstaates, in dem die UST-ID ausgestellt wurde (Gelangensbestätigung). Für den Fall, dass wir die Ware ausführen und eine gültige UST-ID vor dem Kauf vorgelegt wurde, wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

8. Versand

8.1. Die Universum Coins GmbH trägt einen Großteil der Kosten für die sorgfältige Verpackung und die zuverlässige Zustellung der Ware. Die Versand- bzw. Lieferkosten werden Ihnen gemäß nachfolgender Aufstellung in die Rechnung gestellt:

8.2. Die Standardlieferkosten sind:
- Innerhalb Deutschland: 10,00 €
- Innerhalb EU (inkl. Schweiz und Norwegen): 15,00 €
- Nach Übersee: 25,00 €.

8.3. In Anhängigkeit vom Wert der Gegenstände, des Gewichts oder Kundenwünsche werden die Lieferkosten und Versicherungskosten individuell nach Aufwand berechnet.

8.4. Der Standardversand der gekauften Ware ist durch uns versichert.

8.5. Der Versand nach Russland und in die GUS-Staaten ist nicht möglich. Kunden aus diesen Ländern geben mit Abgabe eines Gebotes die Erklärung ab, das ersteigerte Auktionsgut selbst oder durch Boten in Georgsmarienhütte abzuholen.

8.6. Im Ausland anfallende Steuern (z. B. Umsatzsteuern, Einfuhrumsatzsteuern o. ä.) und Zölle trägt in jedem Fall der Käufer.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns, soweit wir Kommissionär sind für den Einlieferer, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenkosten, Aufgeld und Steuern durch den Käufer, das Eigentum an den Versteigerungsobjekten vor.

 

10. Mängelhaftung

10.1. Die Katalogbeschreibungen sind keine vertraglich vereinbarten Beschaffenheiten i. S. d. § 434 BGB, sondern dienen lediglich zur Information und zur Abgrenzung der Ware. Die Angabe der Erhaltung wird streng nach den im deutschen Münzhandel üblichen Erhaltungseinstufungen vorgenommen und erfolgt nach persönlicher Beurteilung. Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet, sofern nichts Gegenteiliges im Katalog oder bei der Versteigerung angegeben wird; hier haften wir gegenüber dem Käufer für einen insoweit entstandenen Schaden bis zur Höhe des Kaufpreises. Im Übrigen übernehmen wir keine Verantwortung für etwaige Rechts- oder Sachmängel bezüglich der im Katalog aufgeführten Ware.

10.2. Wir geben durch Vorbesichtigung Gelegenheit, sich vom Erhaltungszustand der Ware zu überzeugen. Fehler, die sich bereits aus den Abbildungen ergeben, berechtigen nicht zur Beanstandung. Bei Losen mit mehreren Stücken sind die Stückzahlen nur Circaangaben. Gewährleistungsansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln oder irrtümlichen Zuschreibungen sind ausgeschlossen. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vorgetragene und begründete Mängelrügen des Käufers leiten wir jedoch unverzüglich an den Einlieferer der bemängelten Sache weiter. Nach unserer Wahl treten wir unsere gegen den Einlieferer aus der Verletzung des Kommissionsvertrages zustehenden Ansprüche an den Käufer ab bzw. stellen den Käufer durch Rückabwicklung des Kaufvertrages schadlos, wobei ein über die Erstattung des Kaufpreises hinausgehender Anspruch des Käufers ausgeschlossen ist.

10.3. Ort der Rückabwicklung ist Georgsmarienhütte.

 

11. Umgang mit Grading-Unternehmen

11.1. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten Grading-Unternehmen angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein Grading-Unternehmen zu einer abweichenden Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die von uns in den sogenannten "Slabs", (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den Grading-Unternehmen), verkauft werden, entfällt die oben genannte Gewährleistung der Echtheit. Auch für versteckte Mängel, z.B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mangelhaftung. Im Falle der Echtheitsbezweiflung der Münzen in Slabs, sind die Slabs selbst nicht zu öffnen und weiteren Vorgang mit uns zu vereinbaren.

 

12. Haftungsbeschränkung

12.1. Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen bzw. ihre Ursache in der Verletzung von vertraglichen Kardinalpflichten haben; im letzteren Fall ist Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

12.2. Der Käufer kann nicht aufrechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, er ist nicht Unternehmer i. S. d. § 14 BGB und sein Gegenanspruch beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

 

13. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

13.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. Gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB und Käufern ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Osnabrück. Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. Die unwirksame ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Lücke. Soweit die Versteigerungsbedingungen in mehreren Sprachen vorliegen, ist stets die deutsche Fassung maßgebend.

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